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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19 B ER (https://dejure.org/2020,77510)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2020 - L 7 AS 698/19 B ER (https://dejure.org/2020,77510)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - L 7 AS 698/19 B ER (https://dejure.org/2020,77510)
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  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Von einer Zusicherungsfähigkeit kann bei einem Umzug grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er zur Verminderung der tatsächlichen Bedarfe an Unterkunft und Heizung oder zur Eingliederung in Arbeit geboten ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 15).

    Allerdings erfordert die Notwendigkeit eines Umzuges nicht nur die Prüfung der Notwendigkeit eines Auszuges aus der bisherigen Wohnung, sondern auch die Erforderlichkeit des Endziels, mithin die Prüfung der Notwendigkeit des Einzugs in die neue Wohnung (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 15).

    Es ist nicht Aufgabe des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die grundsätzlich das Ziel hat, Erwerbsfähige wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Umzüge zu finanzieren, die einem rein privaten Zweck dienen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 17).

    Zwar hat das BSG anerkannt, dass ein Umzug als notwendig anerkennt werden kann, wenn zum Beispiel Pflegebedürftigkeit vorliegt oder kleine Kinder betreut werden müssen und die erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf Grund dieser Umstände gerade auf ein bestimmtes räumliches Umfeld in der Nähe von Verwandten und deren Betreuung angewiesen ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 17).

    b) Auch aus § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, der mangels Vorliegen des Tatbestandes des § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II als Auffangnorm heranzuziehen ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 18), folgt kein Anordnungsanspruch für die Antragstellerin.

    Diese Norm ist grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw. nicht veranlassten Umzugs einschlägig und räumt dem Leistungsträger bei der Übernahme der Umzugskosten Ermessen sowohl in Bezug auf das "ob" der Übernahme der Umzugskosten als auch hinsichtlich der Höhe der zu übernehmenden Umzugskosten ein (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = juris RdNr. 18).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 11 AS 562/15

    Wegen einstweiliger Anordnung, überörtlicher Umzug, Umzugskosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Nur wenn das Ermessen ausschließlich in einem bestimmten Sinne rechtmäßig ausgeübt werden kann und jede andere Entscheidung rechtswidrig wäre, besteht ein Anspruch auf diese einzig mögliche rechtmäßige Entscheidung, hier die begehrte Kostenübernahme (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - L 11 As 562/15 B ER - juris RdNr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 6 AS 520/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dient aber nicht dazu, zu Lasten der Beteiligten anderer Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung des Gerichts zu erlangen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 6 AS 520/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2020 - L 7 AS 752/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2020 - L 7 AS 698/19
    Eine solche sogenannte Ermessensreduzierung auf Null ist jedoch nur dann gegeben, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt eine anderweitige Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei ausgeschlossen ist (Beschluss des Senats vom 31. Januar 2020 - L 7 AS 752/19 B ER).
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